Beitragsordnung
Beitragsordnung
BEITRAGSORDNUNG
Berufsverband Weihenstephaner Blumenkunst e.V.
kurz BWB
Alle in der Satzung und Beitragsordnung aufgeführten Positionen und Ämter beziehen sich auf beiderlei Geschlecht.
Das in dieser Beitragsordnung verwendete Maskulinum wurde lediglich aus Gründen der Vereinfachung gewählt.
Auszug aus der Satzung - § 7 Mitgliedsbeiträge
1. Höhe und Fälligkeit
a. Die Mitglieder sind verpflichtet einen Jahresbeitrag zu zahlen.
b. Der jeweilige Mitgliedsbeitrag wird vom Konvent mit einfacher Mehrheit beschlossen.
c. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
d. Fördermitglieder definieren die Art ihrer Unterstützung und legen diese ideell wie finanzielle selbst fest.
e. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten werden in der Beitragsordnung festgehalten.
2. Befreiung in Härtefällen
Der Vorstand kann auf Antrag in Schriftform, eines jeden Mitglieds hin, in Härtefällen Beitragsbefreiung gewähren.
3. Verwendung
Die Beiträge dürfen nur für die Ziele (satzungsmäßige Zwecke) des BWB ausgegeben werden.
Beitragsordnung
1. Die Mitglieder sind verpflichtet einen Jahresbeitrag zu zahlen.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 01. Juni jeden Jahres auf das Konto des BWB zu entrichten.
- gerne per Lastschrifteinzug
- per Überweisung
3. Werden Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, trägt das säumige Mitglied etwaig hierdurch entstehende Kosten.
Jahresbeitrag
Aktive Mitglieder
Schüler der Staatlichen Fachschule für Blumenkunst Weihenstephan
30 €
Inaktive Mitglieder
Starthilfe nach Schulende –
ein weiteres Jahr wird die Beitragshöhe eines aktiven Mitglieds gewährt
30 €
Inaktive Mitglieder
ehemalige Schüler
72 €
Inaktive Mitglieder
in Rente, zahlen die Hälfte
36 €
Ehrenmitglieder
werden laut Satzung vom Präsidium gewählt
beitragsfrei
Fördermitglieder
Freunde, die dem BWB oder der Staatlichen Fachschule für Blumenkunst Weihenstephan sehr nahe stehen
Höhe und Art der finanziellen Unterstützung wie auch die Ideelle – Festlegung erfolgt durch persönlichen Vorschlag
jedes Mitglied
Beitragsbefreiung oder -ermäßigung in Härtefällen, auf Antrag in Schriftform
Entscheidung liegt im Ermessen des Präsidiums
Doppelmitgliedschaft, unabhängig ob ein Mitglied bereits in Rente ist
Ehepaar, eingetragene Lebenspartnerschaft
Beitragsermäßigung, auf Antrag in Schriftform
108 €
Doppelmitgliedschaft, wenn beide Mitglieder in Rente sind.
in Rente, zahlen die Hälfte der Doppelmitgliedschaft, siehe h.
54 €
Stand Januar 2024